Bevor ein Gesetzesentwurf überhaupt von der Vollmitgliedschaft des Repräsentantenhauses oder des Senats erörtert wird, muss er sich erfolgreich im Ausschusssystem des Kongresses durchsetzen. Je nach Thema und Inhalt wird jeder Gesetzentwurf an einen oder mehrere verbundene Ausschüsse gesendet. Zum Beispiel könnte ein im Repräsentantenhaus eingereichter Gesetzentwurf zur Zuweisung von Bundesmitteln für die Agrarforschung an die Ausschüsse für Landwirtschaft, Mittel, Mittel und Haushaltsmittel sowie an andere, die der Sprecher des Repräsentantenhauses für angemessen erachtet, geschickt werden. Darüber hinaus können sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat spezielle ausgewählte Ausschüsse einsetzen, um Gesetzesentwürfe zu bestimmten Themen zu prüfen.
Vertreter und Senatoren versuchen oft, in Ausschüsse entsandt zu werden, die ihrer Meinung nach die Interessen ihrer Wähler am besten vertreten. Zum Beispiel könnte ein Vertreter eines landwirtschaftlichen Staates wie Iowa eine Zuweisung zum House Agriculture Committee beantragen. Alle Vertreter und Senatoren sind einem oder mehreren Ausschüssen zugeordnet und können während ihrer Amtszeit verschiedenen Ausschüssen angehören. Das Kongresskomiteesystem ist der "Begräbnisplatz" für viele Gesetzesvorlagen.
Das Repräsentantenhaus, das als "Unterhaus" der Legislative bekannt ist, hat derzeit 435 Mitglieder. Jedes Mitglied erhält eine Stimme für alle Gesetzesvorlagen, Änderungsanträge und sonstigen Maßnahmen, die dem Parlament vorgelegt wurden. Die Anzahl der aus jedem Staat gewählten Vertreter wird von der Bevölkerung des Staates durch den Prozess der "Aufteilung" bestimmt. Jeder Staat muss mindestens einen Vertreter haben. Die Aufteilung wird alle zehn Jahre gemäß den Ergebnissen der zehnjährigen US-Volkszählung neu berechnet. Mitglieder des Hauses vertreten die Bürger ihrer örtlichen Kongressbezirke. Die Amtszeit der Vertreter beträgt zwei Jahre, die Wahlen finden alle zwei Jahre statt.
Qualifikationen
Gemäß Artikel I Absatz 2 der Verfassung haben die Vertreter:
Dem Haus vorbehaltene Befugnisse
Hausführung
Der als "Oberhaus" der Legislative bekannte Senat besteht derzeit aus 100 Senatoren. Jeder Staat darf zwei Senatoren wählen. Senatoren vertreten alle Bürger ihrer Staaten. Senatoren haben eine Amtszeit von sechs Jahren, wobei ein Drittel der Senatoren alle zwei Jahre gewählt wird.
Qualifikationen
Gemäß Artikel I Abschnitt 3 der Verfassung haben die Senatoren:
Dem Senat vorbehaltene Befugnisse
Senatsführung